Verfahren zur Verleihung des RAL-Gütezeichens

Auf Antrag eines Herstellers bei der Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft Tennen- und Naturrasenbaustoffe e.V. erfolgt die Erstprüfung des Baustoffes durch ein vom Güteausschuss akkreditiertes Prüfinstitut gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen.

Nach bestandener Erstprüfung verleiht der Vorstand der Gütegemeinschaft auf Vorschlag des Güteausschusses das Gütezeichen.

Die weitere Qualitätssicherung erfolgt nach einem System aus turnusmäßiger Eigen- und jährlicher Fremdüberwachung. Inhalt, Umfang und Zeitpunkt der Prüfungen sind in den Güte- und Prüfbestimmungen geregelt.

Bei Mängeln oder Verstößen gegen die Güte- und Prüfbestimmungen ahndet die Gütegemeinschaft nach einem Maßnahmenkatalog mit zusätzlichen Auflagen oder Prüfungen für den Gütezeichennutzer bis hin zum Entzug des Gütezeichens.